Allgemeine Geschäftsbedingungen für Segel-Center Hamburg

§ 1 Allgemeines  

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule anmeldet, erkennt deren AGB an.

Diese AGB gilt für alle Veranstaltung der Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform per Post oder per E-Mail.

§ 2 Anmeldung, Vertragsabschluss und Vertragsende

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, Seminar, Workshop, einer Praxisausbildung oder einem Törn ist schriftlich oder online möglich. Anmeldungen sind ab dem Tage der Anmeldung verbindlich. Erfolgt die Anmeldung telefonisch, wird diese schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich, es sei denn, die Kundin/der Kunde widerspricht innerhalb von 6 Werktagen (Poststempel der Bestätigung) schriftlich per Post oder E-Mail. Die Verlegung auf einen anderen Kurs-, Seminar- oder Workshop ist möglich. Die Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motobootschule hat bei Verlegung oder Abmeldung innerhalb von 2 Werktagen vor Kursbeginn Anspruch auf die kompletten Kurs-, Seminar-, Workshop und Praxisgebühren, ausschließlich der Kosten für Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühren. Bereits erhaltenes Unterrichtsmaterial ist in diesem Fall zurückzugeben. Der Kunde erhält eine Gutschrift für einen späteren Kurs. Gutschriften verfallen ein Jahr und 1 Tag nach dem Datum der Erstbuchung. Praxistermine mit dem Motorboot-/ Segeljolle können nur mit einem Vorlauf von mind. 2 Tagen kostenfrei verlegt werden. Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste. Rückerstattungen von überzahlten Kursgebühren bei Wechsel zu einem preiswerteren Kurs sind nicht möglich, jedoch Gutschriften auf weitere Kursbelegung. Bei Verlegung oder Absage der Prüfung oder Prüfungsteilen durch den Kunden (in der Zeit 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin) verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

Die Zahlung hat spätesten innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Diese Zahlung kann in Bar, per Überweisung oder per EC Karte (mit Geheimzahl) erfolgen. Die Prüfungsgebühren müssen spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei uns eingegangen sein.

Die Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motobootschule haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Praxiskurse oder Törns entstehen nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind, nur im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit des Kunden. Verlegung der Kurse ist der Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motorbootschule haftungsfrei vorbehalten.

Sollte ein Theoriekurs, ein Praxiskurs oder Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreichen, behält sich die Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motorbootschule das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens 1 Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden ohne Abzüge zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer an Törns oder Praxisausbildungen erkennen die Weisungsbefugnis der Ausbilder, beziehungsweise der Skipper in seemännischer, navigatorischer oder ausbildungstechnischer Hinsicht an. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer / Teilnehmerin bereit, den fachlichen Anweisungen der Ausbilder nach besten Möglichkeiten nachzukommen.

Die Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule bereitet Sie im Rahmen ihrer Ausbildung auf eine Prüfung vor einer unabhängigen Kommission vor. Dies gilt auch für Prüfungen, die in den Räumen von der Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motorbootschule stattfinden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die angegebenen Prüfungstermine mit den Kommissionen abgestimmt und von diesen bestätigt sind. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb können wir hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen. Rücktritte von Prüfungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des rücktretenden Teilnehmers / Teilnehmerin und richten sich nach den Prüfungsordnungen.

Teilnehmer an praktischen Kursen oder Törns erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

Die Ausbildung endet mit der (bestandenen) Theorieprüfung, Praxisprüfung oder dem Törnende in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrags.

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.

§ 3 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen von Tonträgern in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 4 Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltung setzt die Segel- und Motorbootschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie im Internet unter www.segel-center-hamburg.de unter Datenschutz.

§ 5 Haftung

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin gegen die Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

§ 6 Segeltörns

Für Segeltörns, die von Segel-Center Hamburg in Zusammenarbeit mit Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG durchgeführt werden, gelten im In- und Ausland besondere / zusätzlich Geschäftsbedingungen (ab §8).

§ 7 Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die Segel-Center Hamburg / Segel- und Motorbootschule sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

Segel-Center Hamburg
Eichenstraße 21
20259  Hamburg

Tel. 040 - 209 133 92

§ 8 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für „Segeltörns, die in Zusammenarbeit mit der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG durchgeführt werden-

8.1. Alle Törn-Angebote sind freibleibend. Buchungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung / Rechnung durch die Segel-Center Hamburg / Segel- u. Motorbootschule wirksam. Buchungen durch die Teilnehmer sind verbindlich und beinhalten die Anerkennung dieser AGB. Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung wird dringend empfohlen.

8.2. Wenn Sie sich für einen Meilen-/Trainingstörn entscheiden, werden wir Ihnen das Handling und das Führen einer Segelyacht unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vermitteln.

8.3. Wenn Sie sich für einen Ausbildungs-/Prüfungstörn entschieden, werden wir Ihnen das Handling und das Führen einer Segelyacht unter Berücksichtigung der prüfungsrelevanten Manöver und Aufgaben und der örtlichen Gegebenheiten vermitteln. Üblicherweise haben Sie dann am letzten Tag des Törns die Möglichkeit der abschließenden SKS/SSS Prüfung teilzunehmen. Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung und Ihrer Lernfähigkeit möglich.
Prüfungsvoraussetzung SKS sind mind. 300 sm am Prüfungstag. Prüfungsvoraussetzung SSS sind mind. 1000 sm am Tag Ihrer Anmeldung.

Im Vorfeld der Prüfung kann keine Aussage darüber gemacht werden ob die Prüfung bestanden wird. Dies hängt von Ihrem Engagement und der Meinung des Prüfers ab.

Da der Törn den Naturgewalten unterliegt, kann der Ablauf und die Route nicht im Vorfeld festgelegt werden. Dies richtet sich nach den örtlichen Wetterbedingungen und allen sicherheitsrelevanten Umständen. Entscheidungen über Kurs, Route, ob das Schiff ablegt oder im Hafen bleibt, Sicherheit des Schiffes und der Crew trägt / fällt ausschließlich der eingesetzte Schiffsführer. Jeder Einzelne ist als Crewmitglied für die Gemeinschaft an Bord und für Schiff und Crew sehr wichtig. Die an Bord übliche Arbeitsroutine ist von jedem zu leisten.

8.4. Mit der Anmeldung zu einem Meilen-/Trainings-, Ausbildungs-, oder Prüfungstörn (SKS) werden 40% des Törn Preises fällig. Der Rest 60% ist bis spätestens 6 Wochen vor Törn beginn zu begleichen. Bei Rücktritt vom Törn, gleich aus welchem Grund, entspricht die Stornogebühr der bis dahin fälligen Anzahlung. Erfolgt der Rücktritt in den 6 Wochen vor Törn beginn entspricht die Stornogebühr dem Gesamt-Rechnungsbetrag. Es sei denn der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Bei Buchung eines mehrwöchigen Törns, gilt als Törn Beginn der Starttag des ersten Törns auch für die Folgewochen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Datum des Rücktritts ist der Werktag, an dem uns die Post erreicht. Bei Kündigungseingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag wird der nächste Werktag als Eingang gewertet.

8.5. Die Anmeldung zu einem Ausbildungs-, Prüfungstörn (zum SSS) ist, auf Grund der besonderen Prüfungsbestimmungen (mind. 5 Teilnehmer, Anmeldung 4 Wochen vor Prüfungstermin) des DSV bei Sport-Seeschiffer-Prüfungstörns sofort verbindlich.
Mit Anmeldung werden 100% der Törn Gebühr fällig, zahlbar bis spätestens 6 Wochen vor Törn beginn.

8.6. Unsere Meilen-/Trainings-, Ausbildungs- und Prüfungstörns stellen den praktischen Teil der seglerischen Ausbildung dar. Sie sind keine Reiseveranstaltungen. Durch die Teilnahme an einem Ausbildungstörn der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motobootschule entsteht daher zwischen diesen und dem Teilnehmer kein Reisevertrag im Sinne des § 651 BGB. Prüfungsteilnehmer haben beim Manövertraining Vorrecht vor Crewmitgliedern, die noch nicht zur abschließenden Prüfung angemeldet sind. Alle Crewmitglieder können an der Prüfungsfahrten teilnehmen, sofern die Prüfer dies gestatten, und sind zur Mitwirkung, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, verpflichtet.

8.7. Das Schiff, die Fahrtdauer, Ausgangshafen und Fahrgebiet richten sich nach dem von Ihnen ausgewähltem Meilen-/Trainings-, Ausbildungstörn SKS/SSS.

Die täglichen Etappen und Fahrziele werden in Absprache mit der Crew am jeweiligen Fahrtag besprochen. Sie sind insbesondere von den Wetterverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten des Fahrgebietes abhängig. Die letztendliche Entscheidung trifft der Skipper. Abweichungen vom Tagesplan können aus den verschiedensten Gründen erforderlich sein und werden daher ebenfalls in letzter Entscheidung vom Skipper getroffen. Mit der Einschiffung wird das Crewmitglied den allgemeinen Regeln der Seemannschaft unterstellt. Das Crewmitglied verpflichtet sich, bei der an Bord üblichen Arbeitsroutine sowie der Aufgabenverteilung an Bord mitzuwirken. Er/Sie ist kein beförderter Passagier, sondern notwendiger Bestandteil der Mannschaft, um das Schiff sicher zu fahren und in den Hafen zu bringen.

Änderungen des Vertrages hinsichtlich des Schiffes und des Skippers sind möglich. Sie können nicht dazu benutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderungen vorzunehmen, soweit ein vergleichbarer Schiffstyp geboten wird oder eine Person zum Einsatz kommt, die zur Schiffsführung geeignet ist.

8.8. Die erforderlichen Crewdaten werden bei der Buchung abgefragt und sind für die Durchführung des Törns erforderlich. Im Ausland können zusätzlich Ausweisdaten erforderlich werden, diese werden bei Bedarf zusätzlich abgefragt. Zur Abstimmung der Crew untereinander werden Name und eMail an die anderen Teilnehmer weitergegeben.

8.9. Kann der Buchungsinhaber aus wichtigem Grund am Törn nicht teilnehmen, so kann bis 1 Woche vor Törn beginn eine Ersatzperson benannt werden, sofern landesrechtliche oder Visabestimmungen nicht dagegensprechen. Findet der Wechsel nach der Törn Besprechung statt, wird die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule die anderen Teilnehmer informieren. Der Teilnehmer trägt alle Kosten, die durch den Rücktritt verursacht wurden, auch evtl. der Rabatte, die zur Belegung des freien Törnplatzes gewährt wurden. Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung wird dringend empfohlen.

8.10. Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, körperlich und geistig gesund, nicht an einer ansteckenden Krankheit leidend. Weiter sind Teilnehmer grundsätzlich selbst für Ihre körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme verantwortlich. Teilnehmer mit Krankheiten/Leiden und oder Abhängigkeiten (Allergien, Herzkreislauf leiden, Diabetes, Schlafapnoe u.ä.) haben dies unverzüglich dem Skipper, vor Beginn der Reise, mitzuteilen !
Der Teilnehmer bestätigt das er mind. 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen kann. Sehfehler müssen durch entsprechende Sehhilfen ausgeglichen werden. Ersatzsehhilfen sind mitzuführen.
Verstößt ein Crewmitglied gegen die o.g. Eignungen oder macht falsche Angaben oder verschweigt wesentliches, so haftet er/Sie für die daraus entstehenden Schaden.

Jedes Crewmitglied ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Das Crewmitglied / Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem Törn und den damit verbundenen Veranstaltungen teil und ist voll und ganz für sich selbst verantwortlich.

Von Teilnehmern, die keine praktische Prüfung ablegen möchten, wird erwartet, dass sie sich im Sinne seglerischer Gepflogenheiten am Bordleben aktiv beteiligen.
Dies gilt auch für die Teilnehmer von Mailen-, Trainings- und Erfahrungstörns.

8.11. Die Kosten für den Törn richten sich nach dem von Ihnen ausgewähltem Angebot. (Meilen-/Trainings-, Ausbildungstörn SKS/SSS.) Anzahlung / Restzahlung siehe Punkt 8.4. und 8.5. Der genannte Betrag wird auch bei Nichterscheinen durch das Crewmitglied, unabhängig von seinem Verschulden, fällig. Die Stellung einer den Anforderungen dieser AGB entsprechenden Ersatzperson ist möglich.

Hinzu kommen die Kosten der Bordkasse. Diese beinhalten Ausgaben für Liegeplatz, Schiffsdiesel, Gas, Wasser, Strom, Bordverpflegung und Hafengebühren. Diese Kosten werden auf die Crewmitglieder verteilt. Der Skipper ist hiervon freizuhalten. Die Höhe des Betrages für die Bordkasse wird vorab (ca.100-200,- €/Woche/Person) geschätzt. Die Bordkasse wird nicht vom Skipper sondern einem Crewmitglied geführt und Abgerechnet. Die Einzahlungen erfolgen üblicherweise in Bar.

Insbesondere sind die An- und Abfahrtskosten, nicht im Preis enthalten.

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck und/oder gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

8.12. Bei Ausbildungs-, Trainings- und Meilentörns wird die gesamte Crew von unserem Skipper in Bezug auf die Schiffssicherheit und Schiffsführung eingewiesen. Dazu gehören: Die Sicherheitseinweisung, (Notrollen) Bordroutinen, Navigation, Schiffsführung, Seemannschaft und Wetterbeobachtung. Das Crewmitglied verpflichtet sich dieser gewissenhaft zu folgen und den vom Skipper getroffenen Anordnungen Folge zu leisten. Die Verantwortung für die korrekte Sicherung des Crewmitglieds obliegt diesem selbst. Schwimmwesten mit Harness und Lifelines befinden sich in ausreichender Anzahl an Bord. Sie müssen während des Segelns getragen werden. Zur Sicherheit gehört ebenso wetterfeste, d.h. wind- und wasserdichte Kleidung, für die das Crewmitglied selbst zu sorgen hat.

Auftretende Mängel müssen dem Skipper sofort angezeigt werden.

Es ist davon auszugehen das längeres und/ oder häufigeres Segel-/ und Manövertraining erfolgt. Meilenbestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt.

8.13. Die Törnteilnehmer erklären sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zum Zwecke der werblichen Außendarstellung der Segel-Center Hamburg und Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel-Center Frankfurt einverstanden. Werbliche Außendarstellung umfasst insbesondere die Veröffentlichungen zur Veranstaltungsbewerbung, zur Illustration unserer Veranstaltungsangebote. Die Veröffentlichungen dürfen erfolgen
·  auf den Internetseiten unseres Unternehmens www. Segel-Center-Frankfurt.de
·  in unseren Druckmedien wie Flyer, Werbe- und Informationsbroschüren, Jahres- und Geschäftsberichten
·  durch Weitergabe zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit an Stellen wie Agenturen oder Redaktionen.
·  in unseren Social Media Accounts der Netzwerke Facebook, Instagram, Twitter und YouTube.

8.14. Kündigung durch den Skipper. Bei groben Verstößen gegen Anweisungen des Skippers oder bei falschen Angaben des Crewmitgliedes seine Person betreffend, die ein Verbleiben an Bord mit der restlichen Crew und/oder mit dem Skipper unzumutbar werden lässt, insbesondere das Ausbildungsziel gefährdet oder zu gefährden geeignet ist, kann der Vertrag durch den eingesetzten Skipper fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt, wenn das Crewmitglied aufgrund von Krankheit, Gebrechen oder

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